Wie wird eine Adresse oder Zahlungsart in einem Kassenvorgang geändert?
Eine Adresse in einem Kassenvorgang kann grundsätzlich jederzeit geändert werden.
Bei der Änderung einer Zahlungsart sieht es jedoch anders aus. Eine Zahlungsart kann nur geändert werden, wenn der Kassenvorgang noch nicht durch einen Kassenabschluss „abgeschlossen“ ist. D.h. wurde nach dem Kassenvorgang ein Kassenabschluss (Übertrag) durchgeführt, ist ein nachträgliches Ändern der Zahlungsart nicht mehr möglich.
Die Funktionalitäten zum Ändern von Adresse und Zahlungsart finden Sie im Kassenbuch:
Wie übergibt man Ausgangsrechnungen in die Fibu?
Um Ausgangsrechnungen nach Datev oder in ein Finanzbuchhaltungsprogramm zu übergeben, muss zunächst die Fibu-Schnittstelle eingerichtet werden (wird vom Administrator durchgeführt). Dazu benötigt man einige Daten wie Name des Steuerberaters, dessen Beraternummer, Datev-Mandantennummer und Sachkonten für z.B. Geldtransit.
Nachdem die Fibu-Schnittstelle eingerichtet wurde, kann die Übergabe erfolgen:
- In der Anwendung „FIBU“ unter dem Menüpunkt „Belege in Fibu übernehmen“ muss zuerst der Mandant ausgewählt werden. Von ihm ist es abhängig, wohin die Export-Datei geschrieben werden soll (s. o. Einstellungen Fibu-Schnittstelle, Export-Pfad), ob in eine CSV-Datei (DATEV) oder direkt in ein Fibu-Programm.
- Für welchen Zeitraum sollen die Fibu-Belege übergeben werden? Dazu bitte beachten, dass das Belegdatum der Belege abgefragt wird.
- Welche Belegarten sollen übergeben werden? Dazu bitte alle zu übergebenden Belegarten anhaken, Rechnungen, Gutschriften und ggf. Warenrücknahmen. Die Kassenbelege inklusive Einlagen und Entnahmen werden meißt in einem zweiten Übergabevorgang übermittelt. Man kann natürlich auch alles gemeinsam übergeben.
- Prüfen Sie, ob alle von Ihnen ausgewählten Belege tatsächlich übernommen werden sollen. Nach der Übernahme sind Rechnungen und alle anderen Ausgangsbelege nicht mehr änderbar!
- Belege in Fibu übernehmen
- Wenn alle Belege korrekt übernommen wurden, wird ein Übergabejournal angezeigt, das auch druckbar ist.
- Die erzeugten Dateien (DATEV) liegen in dem angegebenen Exportpfad und stehen zur Übergabe an den Steuerberater bereit.
Wie werden Sonderpreise für Kunden vergeben?
Sonderpreise für Kunden werden als Sonderpreislisten angelegt. Diese Sonderpreislisten werden dann den jeweiligen Kunden direkt zugeordnet. Sollen nur einzelne Artikel mit Sonderpreisen versehen werden, so können nur diese in die Sonderpreisliste eingetragen werden. Bei allen anderen Artikeln erfolgt die Preisfindung dann über Standardpreislisten, z.B. über eine Endkundenpreisliste.
Auch eine Sonderpreisliste hat einen Gültigkeitszeitraum. Hier werden dann auch alle Artikel mit deren Sonderpreisen für den jeweiligen Kunden eingetragen (Abb).
Was ist der Unterschied zwischen Gutschrift und Warenrücknahme?
Eine Gutschrift ist ein Guthabenbeleg, der in der Regel einem Kunden gewährt wird, um eine bereits bestehende Rechnung zu korrigieren. Sie ist also eine reine finanzielle Angelegenheit und somit ein Finanzbuchhaltungsbeleg. Die Buchungen in der Finanzbuchhaltung erfolgen nach denselben Regeln wie beim Buchen von Rechnungen. Es wird auf dieselben Konten gebucht, allerdings jeweils mit entgegengesetztem Vorzeichen.
Bei der Erstellung einer Gutschrift werden keine Lagerbewegungen vorgenommen, auch wenn Lagerartikel in der Gutschrift eingetragen sind. Es erfolgt keine Lagerbestandskorrektur!
Eine Warenrücknahme ist dagegen eine Belegart, bei der zurückgehende Artikel dem Lager wieder zugeschrieben werden. Hierbei handelt es sich immer um eine Lagerbestandserhöhung.
Bei Buchung des Beleges wird der Umsatz des Kunden und des zurückgehenden Artikels automatisch aktualisiert, wobei evtl. beim Verkauf gewährte Sonderkonditionen (Rabatte) ebenfalls berücksichtigt werden. Warenrücknahmen sind ebenfalls Finanzbuchhaltungsbelege und werden, wie alle Verkaufs- und Einkaufsbelege, an die Finanzbuchhaltung übergeben.