Unter Anreicherung versteht man die Erhöhung des natürlichen Alkoholgehaltes mithilfe eines kellerwirtschaftlichen Anreicherungsverfahrens, wobei dem Grundwein ein Behandlungsstoff (z.B. Zucker) oder rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (RTK) zugegeben wird. Bei beiden Verfahren erfolgt eine Volumenmehrung des Grundweins sowie eine Kennzeichnung als nun angereicherter Wein.


Für die Buchung einer Anreicherung muss vorher der Behandlungsstoff (Zucker oder RTK) richtig angelegt und die Zugangsbuchung mit dem Buchungsschlüssel "Lagerzugang" (Menüpunkt Lagerzu-/abgang) erfolgt sein. Die Volumenmehrung um 60 % je kg Zucker (100% je Liter RTK) ist am jeweiligen Buchungsschlüssel direkt hinterlegt und kann somit vom Programm berechnet und gebucht werden. Bei der Buchung werden automatisch ein Lagerzugang beim Wein (in Liter) und ein Lagerabgang beim Behandlungsstoff, mit den jeweils angelegten Einheiten, vorgenommen und protokolliert. Weiterhin wird im Artikelstamm des Weins eine Artikeleigenschaft für die Anreicherung gesetzt, die nicht mehr geändert werden kann. Wird dieser Wein in eine andere Weinnummer umgebucht oder verschnitten, so wird diese Artikeleigenschaft ANG an die neue Weinnummer vererbt. Gleiches gilt für die Abfüllung als Flaschenwein. Geben Sie zusätzlich eine Anreicherungsspanne beim Alkoholgehalt aus den Analysewerten ein, wird bei Buchung der Wert in den Analysedaten automatisch aktualisiert.