Paletten sind Hilfsmittel beim Transport großer Verpackungsmengen. Man unterscheidet dabei Einweg- und Mehrwegpaletten. Werden Mehrwegpaletten als Leergut geführt und sollen sie berechnet werden können, müssen sie als solche gekennzeichnet werden und für die Berechnung einen "Berechnungsartikel" erhalten. Die Anzahl an Paletten in einem Verkaufsbeleg muss im Register Zusatz eingetragen werden. Soll eine Palette bestandsgeführt werden, muss sie zusätzlich im Artikelstamm angelegt werden.
Abb.1