Immer wiederkehrende, gleichbleibende Texte können in Textbausteinen (TBS) abgespeichert werden. Einmal gespeichert, sind sie immer wieder, über die Nummer des Textbausteines abrufbar. Es gibt viele mögliche Inhalte für Textbausteine wie eine allgemeine Grußformel der Firma, der Hinweis auf Geschäfts- und Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalte oder gleichbleibende Standardtexte zu Themen wie Angebot, Vertrag etc., um nur einige zu nennen. Jeder Textbaustein hat die Option, in einem Beleg ausgedruckt zu werden oder nicht. In welchen Belegen geben Sie in den Druckoptionen vor. Wir unterscheiden 3 TBS-Typen:


  • Fakturatext (wird automatisch in den Belegfakturatext kopiert und kann hier geändert werden)
  • TBS, die an eine Adresse geknüpft sind (werden als Verweis in den Beleg vererbt und sind hier nicht änderbar) 
  • allgemeingültige TBS (werden grundsätzlich in den Beleg vererbt, sind aber nicht änderbar)


Eine Besonderheit ist der Gültigkeitszeitraum. Der Textbaustein ist nur solange "aktiv" und wird  in die Belege vererbt, wie im Zeitraum angegeben. 

Ein vererbter TBS kann im Beleg nochmals hinsichtlich seiner Druckoptionen angepasst werden.


Abb.1