Ist die neue Adresse ein Winzer, wird hier das Kennzeichen IstWinzer gesetzt. Sollte die Adresse noch keine Adressnummer besitzen, wird beim Setzen des Kennzeichens automatisch eine Kunden- und Lieferantennummer und das Kennzeichen IstKunde vergeben. Eine Winzernummer können Sie frei vergeben, die Mitgliedsnummer sollte die des Verbandsmitgliedes sein. Über die Winzerart legen Sie fest, ob der Winzer z.B. ein Voll- oder Teilablieferer oder ein Freier Winzer ist. Die Eingabe einer TG-Abrechnungsgruppe ist obligatorisch, da es sich um ein Pflichteingabefeld handelt. Die Preisgruppe (Winzer) ist für die Traubengeldabrechnung von Bedeutung. Sie kann an eine Traubenpreisliste gehängt werden, die dann nur für diese Preisgruppe Gültigkeit hat. Ist das Kennzeichen "InaktivJahr" gesetzt, wird der Winzer, für das jeweilige Jahr, bei der Erfassung der Wiegekarten und somit der Traubengeldabrechnung nicht berücksichtigt. Dieses Kennzeichen wird beim Jahreswechsel mit vererbt. Arbeitet der Winzer mit einer Weinkommission zusammen, können unter der Rubrik "Kommission" Daten, wie Füllgeld und Provisionsanteile, hinterlegt werden, die dann bei der Kommissionsabrechnung automatisch vorgeschlagen werden.


Abb. 1