Die Erfassung einer Ländertabelle ist notwendig, weil bei der jährlichen Bestandsmeldung (Meldung der Weinbestände zum 31. Juli) zwischen Weinbeständen aus dem Herkunftsland Deutschland, den EU-Ländern und anderen Nicht-EU-Ländern unterschieden wird. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Land-Kennung richtig eingetragen ist.
Abb.1