Allgemeine Hinweise und Vorgehen zur vorübergehenden Anpassung der Umsatzsteuersätze.



        1. Steuersatzänderung 


Voller Steuersatz:                    von 19 % auf 16 %

Ermäßigter Steuersatz:            von 7% auf 5 %

Pauschalierende Betriebe:       10,7 %, abzuführende Steuer: von 8,3 % auf 5,3 %

 

        2. Steuersenkung oder Rabatte 


Betriebe, die die verringerte Steuer an die Kunden weitergeben und ihre Preise vorübergehend senken wollen, müssten dafür nicht alle Preise ändern. Sie könnten eine Ausnahmeregelung nutzen und einen Rabatt pauschal gewähren. Das Verfahren entspricht etwa dem Schlussverkauf.

 

        3. Preise / Preislisten 


Falls der verringerte Steuersatz an den Kunden weitergeben werden soll, können die Preise / Preislisten beibehalten werden. Man kann der Preisliste einen Flyer beilegen, in dem mitgeteilt wird, in welcher Form der Kunde in den Genuss der Steuersenkung kommt. Wird beispielsweise ein Rabatt auf den Endpreis gegeben, entspricht eine 3% USt-Senkung einem Rabatt von etwa 2,52%. Es liegt im eigenen Ermessen, ob und wie viel Rabatt gegeben wird.

 

        4. Leistungsdatum 


Entscheidend, welcher USt-Satz gilt, die das Leistungsdatum, d.h. das Datum der Lieferung und nicht das Rechnungsdatum. Daher ist es ratsam, die Rechnung zum Datum der Lieferung zu schreiben. 

 

        5. Datenübergabe an Fibu


Wenn die Daten in eine Finanzbuchhaltung übergeben werden, müssen in der Fibu bei Bedarf die 

Steuersätze separat angepasst werden.




Welche Einstellungen müssen Sie in Ihrem Magnum anpassen?



1. Steuersatzänderung unter:

 


a) Konfiguration


b) Fibu/Standarderlöskonten


c) MwSt. Schlüssel





2. Rabatteinstellungen unter:

 


a) Konfiguration


b) Adressen Stammdaten


c) Rabattstaffeln / Aktionsrabatte




Staffel einstellen





Rabatt in % einstellen