VINO.pro speichert alle Vorgänge (Rechnungen, Barverkäufe, etc.) komplett inkl. Zuordnungen der zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Umsatzsteuer ab. Alle Auswertungen aus Verkäufen sind generell ohne USt. Anteile. Daher ist eine Umstellung der Umsatzsteuersätze mit wenig Aufwand zu erledigen.



        1. Bitte gehen Sie am 01.07.2020 in den FIRMENSTAMM.





Dort wählen Sie den Reiter STAMMDATEN und anschließend MWST Sätze an.





        2. Bitte ändern Sie den Satz 2 (voller Satz) auf 16% und den Satz 1 („halber“ Satz) auf 5%





        3. Klicken Sie auf Speichern. 


Ab dieser Änderung gelten die neuen Umsatzsteuersätze und werden auch so in den Rechnungen, Journalen etc. ausgewiesen.




Bitte beachten Sie!


Bei vorhandener Fibu Schnitsttelle müssen evtl. angesprochene Erlöskonten, die automatische USt. Zuordnungen beinhalten, ausgetauscht werden. Hierzu besprechen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater.