Bezugfläche die angelieferte Erntemenge entspricht.


Als Basiswert für die Berechnung der Gesamthöchsterntemenge in kg/ar wird die Qualität "Qualitätswein" angenommen. Aus dieser gesetzlich vorgegebenen Gesamthöchsterntemenge in hl/ha wird die gesetzliche Erntemenge in kg/ar errechnet.


Die Angaben zu den gesetzlich vorgegebenen Gesamthöchsterntemengen und den Ausbeutefaktoren finden Sie im Hauptmenü "Rebkataster" unter dem Menüpunkt "Gebiet". Hier werden die gesetzlichen Vorgaben eingetragen. Die bereits mengenmäßig erfasste bewirt. Bezugsfläche in qm errechnet sich wiefolgt:


  gesetzl. Erntemenge in hl/ha (Qualitätswein)     =   gesetzl. Erntemenge in kg/ar

              Ausbeutefaktor



       Liefermenge in kg                X 100                    =    WK - Fläche in qm

  gesetzl. Erntemenge in kg/ar


Die errechnete WK - Fläche in qm wird nun ins Verhältnis zu der Bezugsfläche in qm gesetzt. Die sich daraus ergebenden Differenzen, werden als Übermenge oder Untermenge (-) jeweils in qm und in % angezeigt.Die gleiche Auswertung gibt es auch nach Lieferanten gruppiert. (Abb. 2)



Abb.1

Abb.2