Diese Liste zeigt eine Gegenüberstellung der laut Wiegescheinerfassung angelieferten Erntemengen und den gesetzlich festgesetzten Gesamthöchsterntemengen in Kilogramm. Die Gesamthöchsterntemengen sind je Anbaugebiet unterschiedlich und müssen errechnet werden.
In Anbaugebieten mit Ein-Wert-Modell ist die gesetzlich zulässige Erntemenge für alle Qualitäten und Sorten gleich.
Basis zur Berechnung der Gesamthöchsterntemenge in kg ist die gesetzlich vorgegebene Höchsterntemenge in hl/ha und der dazugehörige Ausbeutefaktor. Beide Angaben finden Sie im Hauptmenü "Rebkataster" unter dem Menüpunkt "Gebiet". Hier werden die gesetzlichen Vorgaben eingetragen. Die Gesamthöchsterntemenge in kg errechnet sich wie folgt:
gesetzl. Erntemenge in hl/ha = gesetzl. Erntemenge in kg/ar
Ausbeutefaktor
bewirt. Bezugsrebfl. in qm X gesetzl. Erntemenge in kg/ar = Gesamthöchsterntemenge in kg
100
Die errechnete Gesamthöchsterntemenge wird nun ins Verhältnis zu der gelieferten Erntemenge gesetzt. Die sich daraus ergebenden Differenzen, werden als Übermenge oder Untermenge (-) jeweils in kg und in % angezeigt.
Die gleiche Auswertung gibt es auch nach Lieferanten gruppiert. (Abb. 1)
Abb.1
Abb.2