Eine Pachtabrechnung erfolgt in der Vorgehensweise wie eine Traubengeldabrechnung. In diesem Fall müssen Sie jedoch keinen Abrechnungstermin, sondern einen Mandanten wählen, da die Möglichkeit besteht, Flurstücke verschiedenen Mandanten zuzuordnen. Allerdings kann eine Pachtabrechnung nicht simuliert werden. Für die Pachtabrechnung, muss in den betroffenen Flurstücken der Verpächter und der Pachtbetrag hinterlegt werden (Register Pacht/Fibu). Ist das Kennzeichen "Keine Pachtabr." gesetzt, wird diese Fläche bei der Pachtabrechnung nicht berücksichtigt. (siehe Flurstück/Pacht/Fibu)

Ist eine Pachtabrechnung fehlerhaft, muss sie wiederholt werden, da sie nicht änderbar ist.


Abb.1