Zielmengen sind betriebsinterne Erntehöchstmengenvorgaben in kg/ar, die bei der Übermengenbewertung eine wesentliche Rolle spielen. Sie bilden die Grenzwerte, die bei Über- oder Unterschreitung die so entstehenden Über- bzw. Untermengen erzeugen.

Die Zielmengen können jährlich je Qualitätsstufe festgelegt werden. Ist keine Sorte angegeben, gelten die Vorgaben über alle Sorten hinweg gleichermaßen. Die Bewertung der Übermengen, ob gesetzlich oder intern über Zielmengen, wird im Mandantenstamm unter dem Register SK/Traubengeld und dem Unterregister Übermengenbewertung eingetragen.


Abb.1