Im Menüpunkt Übermengenbewertung wird festgelegt, wie mit Übermengen, die die gesetzlich oder intern festgelegten Erntehöchstmengen überschreiten, verfahren wird.

Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, auf welche Art Übermengen bewertet werden:


  1. Bewertung je Winzer: Je Winzer wird die Übermenge über alle Sorten hinweg berechnet. 
  2. Bewertung getrennt nach Bewertungsgruppen: Um diese Möglichkeit zu nutzen, müssen Bewertungsgruppen angelegt und den Rebsorten zugeordnet sein. Je Bewertungsgruppe können dann unterschiedliche Übermengenregelungen gelten. 
  3. Bewertung getrennt nach Sorten: Bei dieser Variante werden die Übermengen je Sorte bewertet. Dabei muß für jede Sorte ein Eintrag vorhanden sein.


Welche Bewertungsrichtlinien gelten, hängt von der Definition im Mandantenstamm unter dem Register SK/Traubengeld/ Übermengenbewertung ab. Die Felder Bewertungsart (z.B. gesetzl. Bewertung oder betriebsinterne Zielmenge) und Bewertungstyp (z.B. je Mitglied für alle Sorten oder je Mitglied getrennt nach Bewertungsgruppen oder Sorten) sind hierbei entscheidend.


Max. Auszahlungsmenge:

Hier kann die Höchstmenge in kg/Ar definiert werden. Ab einem hier eingetragenem Wert werden die Übermengen bei der Abrechnung gekürzt (mit dem niedrigsten Preis). 


Definition Grenzwert:

Hier wird entschieden, auf was sich der im nächsten Feld gewählte Faktor bezieht. Zur Verfügung stehen folgende Varianten: Übermenge in kg/ar, Übermenge in %, Übermenge in WKqm (Wiegekarten-qm für Qualitätsstufenmodell Pfalz).


Definition Faktor: 

Dieser Eintrag steuert, ob ein ÜM-Abzug in EUR je definierter Grenzwertbasis oder in % erfolgen soll.

Abb.1