Der Bewirtschaftungsvertrag im Weinbau ist eine Vertragsform zur Bewirtschaftung nichteigentümlicher Rebflächen gegen Entgeltzahlung. Durch den Bewirtschaftungsvertrag übernimmt der Bewirtschafter im Auftrag des Eigentümers für diesen die Durchführung einzelner Arbeiten, bis hin zur kompletten Bewirtschaftung eines ganzen Betriebes gegen Vergütung. Im Bewirtschaftungsvertrag werden u.a. der Gegenstand und der Ort der Bewirtschaftung festgelegt und die Entlohung und eventuelle Zu- oder Abschläge beziffert.


Abb.1