Für einzelne Flächen können Bewirtschaftungspauschalen mit dem Bewirtschafter dieser Flächen abgeschlossen werden. Darin wird vereinbart, welchen Betrag er für die Bewirtschaftung der Flächen je Quadratmeter bekommt, unabhängig vom Ernteergebnis. Für eine Abrechnung muss ein Abrechnungstermin festgelegt werden.