Die Abrechnungsgruppe kann z.B. eine Gruppe von Winzern (hier: Kaiserstühler Winzer) sein, die gemeinsam zu einem bestimmten Abrechnungstermin eine Traubengeldabrechnung bekommen, z.B. eine Anzahlung für die Erntemenge aus dem Jahr 2012 am 12.12.2012 in Höhe von 30%. Jeder Winzer muss einer Abrechnungsgruppe zugeordnet sein. Die Zuordnung der Winzer erfolgt im Register Winzer in der Adresskartei.