Die Traubenpreislisten bilden das Grundgerüst für die Traubengeldabrechnung. Sie werden pro Rebsorte erstellt und können sowohl als Standardpreislisten als auch als Sonderpreislisten oder Aktionspreislisten angelegt werden. Die Preisart (brutto oder netto) ist bei der Neuanlage ein Pflichteingabefeld und muß gefüllt sein. Die Basispreisliste ist dabei die Standardpreisliste.


Die Preise können manuell mit dem gewünschten kg-Preis ab Oechslegrad in die Tabelle eingefügt werden. Dabei können Sie die Preise auch von Qualitätsstufen abhängig machen. Die Qualitätsstufen bekommen jedoch erst bei der Übermengenbewertung in der Traubengeldabrechnung, wenn Übermengen vorhanden sind und das Erntegut entsprechend abgestuft wird, eine Bedeutung. (siehe Beispiel 3) Die Eingabefelder  > und < Nullgrenze haben hier keine Bedeutung (Grenzwert und Zu- oder Abschlag).


Die Traubenpreise lassen sich aber auch automatisch durch das Programm ermitteln. Für diese Berechnung sind einige Daten notwendig:


Der Traubengrundpreis errechnet sich wie folgt:      Grundpreis =   Nullgrenze x Faktor/100


  • Für welche Rebsorte sollen diese Preise gelten?
  • Wie groß soll die Preistabelle werden? Von welcher Oechsle-Zahl an soll begonnen werden zu rechnen und bis zu welcher Oechsle-Zahl soll gerechnet werden?
  • Wo ist die Nullgrenze? Ab welcher Oechsle-Zahl sollen Zuschläge bzw. Abschläge ermittelt werden?
  • In welcher Schrittweite sollen Preise errechnet werden, für jedes Oechsle (1) oder für jedes 2. Oechsle (2) usw.?
  • Der Berechnungsfaktor spielt eine wesentliche Rolle bei der Ermittlung des Traubengrundpreises (siehe Berechnung Grundpreis)
  • Wie soll der Preis ermittelt werden, auf Grundlage % oder als Betrag in EUR? Bei Berechnungsart mit Faktor werden die Preise grundsätzlich auf prozentualer Basis errechnet.
  • Auf welche Art sollen die Preise errechnet werden, linear oder über einen Faktor?
  • Spielen die Leseart, die Einzellage oder der Winzer eine Rolle bei der Preisgestaltung?
  • Sollen von der Nullgrenze an pro Oechsle entweder Zu- oder Abschläge gezahlt werden? Oder sollen sich ab einem bestimmten Oechsle-Grad die Zu- oder Abschläge verringern bzw. vergrößern? (< Nullgrenze; > Nullgrenze)


Beispiel 1 einer Standardpreisliste für die Sorte Müller-Thurgau (Berechnung mit Faktor):


  • Sorte Müller-Thurgau
  • Preisliste gilt ab 50° Oechsle bis 150° Oechsle
  • Nullgrenze bei 64° Oechsle
  • Preise für jedes Oechsle im Geltungsbereich
  • Berechnungsfaktor = 1,14
  • Grundlage der Berechnung auf Prozentbasis
  • Berechnungsart mit Faktor
  • Preisgruppen Einzellage, Leseart und Winzer leer
  • Für jedes Oechsle < Nullgrenze 3 % Abschlag vom Traubengrundpreis, für jedes Oechsle > Nullgrenze 3 % Zuschlag;
  • ab 60° Oechsle nur noch 2 % Abschlag pro Oechsle < Nullgrenze, ab 80° Oechsle nur noch 2 % Zuschlag pro Oechsle > Nullgrenze.



Im oberen Beispiel wurden die Preise über einen Faktor berechnet. Es besteht jedoch ebenfalls die Möglichkeit, die Preise linear, d.h. direkt berechnen zu lassen, indem ein Basispreis in EUR angegeben und eine Nullgrenze festgelegt wird, ab welcher bestimmt wird, wieviele Oechslestufen über oder unter der Nullgrenze (> und < Nullgrenze) entsprechende Zu- oder Abschläge erhalten.


Beispiel 2 einer Standardpreisliste für die Sorte Roter Traminer (Lineare Berechnung):


  • Sorte Roter Traminer
  • Preisliste gilt ab 70° Oechsle bis 180° Oechsle
  • Nullgrenze bei 80° Oechsle
  • Preise für jedes Oechsle im Geltungsbereich
  • Basispreis 1,00 EUR
  • Grundlage der Berechnung auf Eurobasis
  • Lineare Berechnung
  • Preisgruppen Einzellage, Leseart und Winzer leer
  • Für die folgenden 10 Oechslestufen < Nullgrenze je 0,10 EUR Abschlag vom Basispreis, für die folgenden 20 Oechslestufen
  •  > Nullgrenze je 0,10 EUR Zuschlag; alle weiteren Oechslestufen erhalten denselben Preis, wie der zuletzt eingestufte Oechslegrad


Beispiel 3 einer Standardpreisliste für die Sorte Scheurebe (manuell nach Qualitätsstufen):


Hängt mit der Abstufung der Qualitäten bei der Übermengenbewertung zusammen. Bei Abstufung auf Grundwein wird zum Beispiel der Preis von 0,55 EUR/kg gezogen, obwohl der Oechslegrad bei der Ernteerfassung bei 92° Oe lag.


Beispiel 1

Beispiel 2

Beispiel 3