In dieser Tabelle können Sie Zu- und Abschläge definieren, die u.a. verschiedenen Stamm- und Bewegungsdaten (Sorte, Leseart, Einzellage, Flurstück und Wiegekarte) zugeordnet werden können (nur Zu-/Abschlagsart "Standard"; alle anderen Arten sind davon ausgenommen). Es gibt mehrere Möglichkeiten die Zu- oder Abschläge zu definieren (Betrag pro kg, % pro kg, Fixbeträge usw.). Abschläge müssen mit einem -(Minus) vor dem Wert erfasst werden, wenn die Zu/Ab - Art als "Standard" eingestellt ist. Im Feld "Ausweis" legen Sie fest, wie die Zu- oder Abschläge in der Traubengeldabrechnung angezeigt werden sollen. Dabei gibt es drei Möglichkeiten:
- offen als Summe in einer zusätzlichen Abrechnungszeile,
- offen an jeder Wiegekarte oder
- verdeckt, indem der kg-Preis entsprechend neu berechnet und angezeigt wird.
Sonderzu - oder abschläge wie Wiegekartengebühr und Mitgliedsbeitrag müssen nur angelegt sein, um sofort aktiv zu werden. Sie werden keiner Wiegekarte oder anderen Stammdaten zugeordnet. Sie können jedoch entscheiden, für welchen Abrechnungstermin diese Zu-/ Abschläge gültig sein sollen (gültig für Abr.Nr.) (siehe Abb. ganz unten)
Sollen die Zu-/Abschläge auf ein gesondertes Konto abgerechnet werden, muss hierfür ein entsprechendes Kontenset ausgewählt werden.
Abb.1
Abb.2