Hier werden die Verwendungsarten (z.B. Wein, Süßreserve, Traubensaft) angelegt. Im Mandantenstamm unter Register SK/Traubengeld kann die Standardverwendungsart (z.B. 1|Wein) für jede Anwendung (Modul) eingestellt werden, die dann bei der Ernteerfassung automatisch vorgeschlagen wird und bei Bedarf auf der Ebene der Wiegescheine geändert werden kann. Bei Neuanlage einer Verwendungsart ist das Feld "Ertragsgruppe" ein Pflichtfeld, muss also gefüllt werden. Da je nach Verwendungsart unterschiedliche gesetzliche Vorgaben für die Erntemenge pro Ar festgelegt werden, ist die Angabe der Ertragsgruppe unumgänglich. Die Verwendungsart ist außerdem für die Zusammenstellung der Erntemeldung wichtig.
Abb.1