Unter Gebiete versteht man in diesem Sinne die Anbauregionen wie Pfalz, Mosel, Rheinhessen, Baden etc. In der Untertabelle Hektar Ertrag werden die jährlich gesetzlich vorgegebenen Erntemengen in Hektoliter je Hektar, nach Qualitäten gestaffelt, eingepflegt. Je Anbaugebiet sind dabei unterschiedliche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Auch der Ausbeutefaktor und die zulässige prozentuale Überlagerungsmenge werden hier eingetragen. Zusätzlich sind in einer weiteren Untertabelle die zugeordneten Bereiche des Gebietes angegeben. Für die jährliche Bestandsmeldung (Erntemeldung) ist die Angabe des Landes zwingend erforderlich.


Abb.1