Aus mehreren Schlägen kann eine Bewirtschaftungseinheit gebildet werden (siehe Untertabelle). Eine Bewirtschaftungseinheit können aber nur Schläge bilden,


  • die in räumlicher Nähe liegen,
  • vergleichbare Standortvoraussetzungen (z. B. Bodenart) aufweisen,
  • für die die gleichen Bewirtschaftungsauflagen (z. B. Wasserschutzgebiet, Naturschutzgebiet) gelten,
  • die mit der/n gleichen Sorte/n bestellt werden,
  • die gleich gedüngt werden und
  • auf denen die gleichen Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt werden.


Wird im Laufe des Jahres ein Schlag in der Bewirtschaftungseinheit anders behandelt als die anderen, muss er aus der Bewirtschaftungseinheit herausgenommen werden.


Abb.1