Aus mehreren Schlägen kann eine Bewirtschaftungseinheit gebildet werden (siehe Untertabelle). Eine Bewirtschaftungseinheit können aber nur Schläge bilden,
- die in räumlicher Nähe liegen,
- vergleichbare Standortvoraussetzungen (z. B. Bodenart) aufweisen,
- für die die gleichen Bewirtschaftungsauflagen (z. B. Wasserschutzgebiet, Naturschutzgebiet) gelten,
- die mit der/n gleichen Sorte/n bestellt werden,
- die gleich gedüngt werden und
- auf denen die gleichen Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Wird im Laufe des Jahres ein Schlag in der Bewirtschaftungseinheit anders behandelt als die anderen, muss er aus der Bewirtschaftungseinheit herausgenommen werden.
Abb.1