Bei Aufruf des Buchungsformulars werden alle voreingestellten Daten aus dem Mandantenstamm in das Formular übernommen. Diese Daten sind jedoch je Wiegekarte änderbar. Ist das Erntegut "Maische", muss das entsprechende Kennzeichen gesetzt und die Erfassungseinheit (bei Maische Kg oder Ltr.) ausgewählt werden. Als erstes wird die Rebsorte gewählt, welche so lange erhalten bleibt, bis sie geändert wird. Mit dieser Auswahl ergeben sich automatisch Zuordnungen zu den an der Rebsorte hinterlegten Flurstücken, die wiederum den Einzellagen zugeordnet sind. Das geht sogar soweit, das der anliefernde Winzer sofort in das Adressfeld eingetragen wird, handelt es sich um ein und denselben Eigentümer oder Bewirtschafter. (bei diesem Vorgehen muss im Mandantenstamm unter dem Register SK/Traubengeld das Kennzeichen "Nur Lieferant mit Flächen anzeigen" gesetzt sein!) Wird das Kennzeichen nicht gesetzt, müssen Sie zunächst eine Sorte und danach den Lieferanten auswählen. Erst danach werden zutreffende Flurstücke in der Flächenauswahl angezeigt.


Die Auswahl der Flurstücke reduziert sich danach weiter, inwiefern ein entsprechender Schlag ausgewählt wird. Die Übernahme erfolgt mittels der Pfeilsymbolik. Eine Leseart können Sie eingeben, sie dient in erster Linie zu Auswertungszwecken, ist also kein Pflichtfeld. Als Annahmedatum wird das aktuelle Tagesdatum vorgeschlagen. Sie können dieses Datum jedoch ändern. Die Eingabe der Menge erfolgt je nach Voreinstellung im Mandantenstamm in Kilogramm oder in Liter und ist als Bruttowert anzusehen. Ist in den Voreinstellungen ein Rappenabzugswert (%) eingetragen, wird die erfasste Menge automatisch um den entsprechenden Prozentwert gekürzt. Der Prozentsatz kann pro Wiegekarte geändert werden. Im Feld "Netto-Gewicht/Menge" wird die berechnete Menge angezeigt, die jedoch nicht änderbar ist. Nach Eingabe der Oechslewerte wird die Qualität (aufgrund der Tabelle Rebsortenwerte) berechnet und daneben zur Information ausgegeben. Für eine manuelle Herabstufung kann die Qualität für die einzelne Wiegekarte geändert werden, ansonsten wird die vorgeschlagene Qualität in das Feld "Qualität Neu" übernommen. Es werden beide Werte gespeichert und ausgewertet. Das Feld Behälter kann je nach gesetzl. Vorgaben in den einzelnen Anbauregionen (Behälterpflicht) gefüllt werden. Für die Zuordnung der Anlieferung aus einer Steillage (z.B. Württemberg) kann die Wiegekarte entsprechend markiert werden. Wenn die Erfassung jedoch nicht auf der Basis Einzellage sondern parzellengerecht erfolgt, wird diese Information bereits aus der Flurstückskartei voreingestellt. Für die Speditionsabrechnung müssen Annahmestelle und Spedition ausgewählt werden. In den Feldern Bemerkung können Notizen zu einzelnen Wiegekarten erfasst werden, welche auch auf dem Wiegekartenjournal ausgegeben werden.


Abb.1