Die Ernteerfassung kann sowohl im Traubengeld, im Kellerbuch als auch in der Schlagkartei erfolgen.

Bei der Ernteerfassung werden Wiegescheine (Wiegekarten) erstellt, die die Menge, Herkunft und Qualität der angelieferten Trauben dokumentieren. Die Wiegescheine können individuell auf Ihre Bedürfnisse und Vorstellungen angepasst werden.


Für die Ernteerfassung sind folgende Voreinstellungen im Mandantenstamm notwendig:


  1. Erfassungsbasis (je Einzellage, Schlag oder Flurstück)
  2. Erfassungseinheit (normalerweise kg bei Trauben, Liter bei Traubenmost, Kg oder Liter bei Maische)
  3. Verwendungsart (normalerweise 1 = Wein, alternativ Traubensaft, Süßreserve usw.)
  4. Wiegekarten-Nr. (= Belegnummer, Aufbau und Startnummer wird unter Nummernkreise festgelegt)
  5. Automatischer Rappenabzug (%) - falls verwendet
  6. Behälterpflicht ja/nein
  7. Lieferanten mit Flächen anzeigen ja/nein


Abb.1