Als Anwendungsgrund für eine Pflanzenschutzmaßnahme sind in dieser Tabelle Krankheitserreger, Schädlinge etc. aufgeführt. Die Tabelle ist eine Hilfstabelle, die Sie bei Erfassung der Buchungsvorgänge für den Pflanzenschutz (Dokumentationspflicht) unterstützen soll.Die Dokumentationspflicht ist geregelt in den Grundsätzen für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 58a vom 24. 03. 2005. Dort wird klargestellt, dass es zur guten fachlichen Praxis gehört, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu dokumentieren. Soweit Schläge vorliegen, hat dies schlagspezifisch zu geschehen.


Folgende Aufzeichnungen sind zu dokumentieren:


Datum der Anwendung, Anwendungsfläche, Schadorganismus, Name des Pflanzenschutzmittels, Aufwandmenge je Flächeneinheit, besondere Beobachtungen. Für diese Aufzeichnungen eignet sich unsere Schlagkartei hervorragend.

Abb.1