Eine monatliche Sektsteuerabrechnung an den Zoll ist für Sektkellereien verpflichtend. Dazu ist es jedoch notwendig, den jeweiligen Abrechnungsmonat ver- und einkaufsseitig abzuschließen. D.h. es ist nach Abschluss des jeweiligen Abrechnungsmonats nicht mehr möglich, Veränderungen an sektsteuerrelevanten Belegen (Rechnung, Lieferschein, Storno, Eingangsrechnung, Wareneingang) vorzunehmen.
Bei der Sektsteuerabrechnung wird zwischen der Abrechnung für versteuerten und unversteuerten Ab- und Zugängen (Zukauf) unterschieden. Das Ausgabelayout für beide Abrechnungen ist identisch.
Basis für die Sektsteuerabrechnung sind in der Warenwirtschaft gebuchte Rechnungen, Stornorechnungen, Lieferschein, Eingangsrechnungen, Wareneingänge und Lagerumbuchungen. Um welche Art von Buchung es sich handelt, ist in der Abrechnung sowohl als Text als auch durch den Buchungsschlüssel ersichtlich. Der Abrechungszeitraum kann frei eingegrenzt werden. Die Abrechnung ist nach Datum aufsteigend sortiert. Pro Position ist die Flaschengröße, die Flaschenanzahl und die daraus resultierende Sektsteuer ausgewiesen. Am Ende der Liste wird die Sektsteuer nochmals als Summe gruppiert nach Flaschengröße, nach Sektsteuerkennzeichen am Kunden und nach Buchungsschlüssel aufgeführt. Auch als Schaumweinsteuerbuch in 3 Abt. (Ausgangslagerbuch Abt. 1 - 3) ist eine Sektsteuerabrechnung darstellbar.
Sie können sowohl eine Testabrechnung als auch eine Originalabrechnung durchführen. Die Sektsteuerabrechnung erfolgt im Menüpunkt "Auswertung".
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Abb.2
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