Die Sektsteuer (Schaumweinsteuer) ist eine Verbrauchssteuer abhängig vom Alkoholgehalt und der Füllmenge und wird vom Staat erhoben. Sie kann bereits in den Verbraucherpreisen enthalten sein oder extra ausgewiesen werden. Für die externe Ausweisung dieser Steuer in den Verkaufsbelegen und eine Sektsteuerabrechnung müssen einige Einstellungen und Vorarbeiten im Programm durchgeführt werden:


  1. Anlegen eines Sektsteuerartikels z.B. SST075 für eine Flasche mit einer Füllmenge von 0,75 l im Artikelstamm;
  2. Tabelle Sektsteuer einrichten (siehe Einstellungen - Sektsteuer) (Abb. 1)
  3. in entsprechenden Preislisten das Kennzeichen "Preise exklusive Sektsteuer" setzen (nur wenn extern ausgewiesen werden soll) und die Artikelpreise für die Sektsteuerartikel z.B. SST075 einpflegen (siehe Abb. 2)
  4. wird das Feld "Preise exklusive Sektsteuer" nicht angehakt erfolgt keine separate (externe) Ausweisung der Sektsteuer (Standard) und das Feld "Artikel für Berechnung" braucht in der Tabelle "Sektsteuer" nicht gefüllt sein - ACHTUNG! Artikelpreise sollten dann inklusive Sektsteuer sein;
  5. am "Sektartikel" muss das Feld "Sektsteuer" (unter Register Verkauf) gefüllt sein --> wählen Sie bitte die Sektsteuer anhand der Flaschengröße und des Alkoholgehalts aus
  6. am Kunden (unter Register Vertrieb) ist im Feld "Sektsteuerart" standardmäßig kein Eintrag vorhanden, d.h. es besteht Sektsteuerpflicht. Soll ein Kunde jedoch explizit keine Sektsteuer bezahlen, kann hier z.B. "keine Sektsteuer Inland" eingetragen werden.
  7. das Bestandslager, aus dem der Sektartikel abgebucht wird, muss das Kennzeichen "Zolllager" haben, um eine Sektsteuerabrechnung durchführen zu können.


Die Sektsteuer wird über die Belegabschlussmaske angezeigt (nicht änderbar) und als separate Belegposition ausgewiesen. Eine Sektsteuerabrechnung erfolgt im Menüpunkt "Auswertung".


SektsteuerAbb.1


Sektsteuer2

Abb.2