Eine Provisionskürzung kann dann erfolgen, wenn z.B. durch Rabattaktionen Erlösschmälerungen entstehen, da Provisionen auf den vollen Nettopreis eines Verkaufsgegenstandes gewährt werden.
Wenn z.B. auf eine Rechnung ein Rabatt zwischen 7% und 10% gewährt wird und der Provisionsempfänger (Vertreter) eine Provision von 5% bis 15% bekommen würde, kann in diesem Fall die Provision um 2,5% gekürzt werden.
Abb.1