Sollen Belegpositionen aus Vorgängerbelegen ganz oder teilweise in den neuen Beleg übernommen werden, gehen Sie wie folgt vor:


1. vollständige Übernahme des Vorgängerbeleges:

    

Sie erzeugen direkt  aus dem aktuellen Beleg einen Folgebeleg. Mit Hilfe der Funktion "Aktion" wählen Sie die entsprechende Belegart aus. Alle Daten (Kopf- und Positionsdaten sowie geänderte Detaildaten oder Zusatzangaben) werden 1:1 übernommen. Den Folgebeleg können Sie nun weiterbearbeiten, ändern oder wieder löschen. Der Vorgängerbeleg wird bei der vollständigen Übernahme als "erledigt oder berechnet" gekennzeichnet und kann nicht mehr geändert werden. Die Verbindung zum Vorgängerbeleg erfolgt über entsprechende Belegposten (ANPosten, AUPosten , LSPosten usw.)


AUSNAHME BEI LAGERBESTANDSBUCHUNG (LIEFERSCHEIN)!


Handelt es sich beim Vorgängerbeleg um einen Lieferschein und beim Folgebeleg um eine Rechnung und werden in der Rechnung anschließend mengenmäßige Veränderungen vorgenommen, wird die Lagerbestandsbuchung (Lagerabgang), die aufgrund des Lieferscheins erfolgt ist, storniert und durch die der Rechnung ersetzt. Der Status des Lieferscheins wird davon nicht berührt.


2. teilweise Übernahme von Belegpositionen aus einem Vorgängerbeleg:


Sie eröffnen einen neuen Beleg und möchten aus einem oder mehreren Vorgängerbelegen verschiedene Belegpositionen übernehmen. Dazu Klicken Sie auf den "Übernahme" - Button. Dabei öffnet sich ein neues Dialogfeld, in dem mehrere Tabellen mit allen Vorgängerbelegen des im aktuellen Beleg ausgewählten Kunden angezeigt werden. Sie können Positionen aus verschiedenen Belegarten übernehmen. 


Werden alle Positionen aus einem Vorgängerbeleg übernommen, erhält der Vorgängerbeleg den Status "Erledigt" bzw. "Berechnet", werden nur einzelne Positionen übernommen "Teilerledigt".Bitte beachten! Ein Lieferschein kann nur vollständig übernommen werden, die Übernahme einzelner Positionen ist nicht möglich! Der Lieferschein erhält bei Übernahme den Status "Berechnet" und ist nicht mehr änderbar.


Übernahmefunktion

Abb.1