Wenn Erzeugnisse eines Mandanten von einem anderen Mandanten eines Unternehmens veräußert werden oder ein Mandant (z.B. Gastgewerbe) von einem anderen Mandanten dessen Erzeugnisse zum Eigenverbrauch erwirbt, dann müssen diese "Geschäfte" miteinander verrechnet werden. Dazu dient die Belegart Interne Rechnung.


Die Interne Rechnung ist durch folgende Eigenschaften charakterisiert:


es werden keine Umsätze deklariert und fortgeschrieben,

keine Lagerbewegungen vorgenommen und 

die Interne Rechnung ist ein Buchhaltungsbeleg, der über die Fibu-Schnittstelle an die Buchhaltung übergeben wird


Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Interne Rechnung zu erzeugen:


  1. kann wie ein normaler Verkaufsbeleg händisch erfasst werden oder
  2. kann über eine Periodische Rechnung automatisch erzeugt werden (je nach Abrechnungszeitraum), wobei der Abrechnungstyp eine wesentliche Rolle spielt, z.B. Typ "RechnungIntern je Artikel". Bei diesem Typ wird eine im Hintergrund laufende Umsatzauswertung gestartet, die ermittelt, welche und wie viele Artikel des einen Mandanten über den 2. Mandanten im angegebenen Zeitraum verkauft wurden. Dabei muss definiert werden, wem die verkauften Artikel gehören und wer sie verkauft hat (siehe Beispiel unten), oder
  3. kann auch als Gesamtbetrag/Gesamtsumme (Typ "Rechnungintern mit Summenposition") automatisch über einen separat angelegten Verrechnungsartikel pauschal abgerechnet werden.


Abb.1