Kontrakte bezeichnen verbindliche Verträge zur Abnahme und Lieferung festgelegter Warenmengen oder -werte. Wir unterscheiden dabei Mengenkontrakte und Wertkontrakte. Bei Mengenkontrakten werden bestimmte Abnahmemengen ausgewählter Artikel, in einem bestimmten Zeitraum und zu festgelegten Konditionen zwischen Kunden und Lieferanten verbindlich vereinbart. Bei Wertkontrakten verpflichtet sich der Kunde zur Abnahme von Waren des Lieferanten oder Herstellers zu einem festgelegten Gesamtwarenwert innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Dabei ist es unwichtig, welcher Artikel in welcher Menge geliefert wird, solange der vereinbarte Gesamtwarenwert nicht überschritten wird. Der Gesamtwarenwert kann sich aber auch nur auf eine Artikelgruppe beziehen. Dann werden ausschließlich Artikel dieser Artikelgruppe geliefert.
Erteilt ein Kunde einen Lieferauftrag, überprüft das Programm zunächst, ob ein Kontrakt vorhanden ist. Ist dies der Fall, wird bei der Auftragserfassung dieser Kontrakt über einen Übernahmedialog
abgerufen. Dabei werden alle im Kontrakt befindlichen Artikel jeweils mit Soll- und Istmengen (bereits gelieferte Mengen) zur Auswahl vorgeschlagen. Je nach abgerufener Liefermenge reduziert sich die noch zu liefernde Warenmenge bzw. der vereinbarte Gesamtwarenwert. Die Aktualisierung der Kontraktmengenwerte erfolgt mit Buchung des jeweiligen Verkaufsbeleges.
Abb.1