Unter Postenkennung verstehen wir die Kennzeichnung eines Belegpostens bei außergewöhnlichen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Verkaufsvorgang stehenden Ereignissen bzw. Aktionen. Solche Ereignisse können sein:


  • Kork
  • Bruch
  • Gratis oder Probe/Verkostung
  • Naturalrabatt
  • Werbekostenzuschuss
  • Falscher Artikel u.a. (bei Warenrücknahmen)


Beim Anlegen eines solchen "Ereignisses" können Sie entscheiden, ob der Preis des Belegpostens bei Ereigniseintritt auf "Null" gesetzt werden soll.


Abb.1