Unter Postenkennung verstehen wir die Kennzeichnung eines Belegpostens bei außergewöhnlichen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Verkaufsvorgang stehenden Ereignissen bzw. Aktionen. Solche Ereignisse können sein:
- Kork
- Bruch
- Gratis oder Probe/Verkostung
- Naturalrabatt
- Werbekostenzuschuss
- Falscher Artikel u.a. (bei Warenrücknahmen)
Beim Anlegen eines solchen "Ereignisses" können Sie entscheiden, ob der Preis des Belegpostens bei Ereigniseintritt auf "Null" gesetzt werden soll.
Abb.1