Leergut bedarf einer besonderen Kennzeichnung und wird berechnet. Die Kennzeichnung erfolgt direkt an der Einheit (z.B. bei Flaschengrößen) oder an der Verpackung (z.B. Kunststoffkisten) bzw. Paletten. Bei einer Berechnung muss zusätzlich ein "Berechnungsartikel" angegeben werden. Der Berechnungsartikel wird im Artikelstamm unter der Artikelart "Verpackungen" angelegt und mit einem Preis versehen. Er wird nicht bestandsgeführt und nur zur Berechnung  bzw. Statistik benötigt.

Ebenfalls muss am Kunden, dem Leergut berechnet werden soll, eine Leergutkennzeichnung erfolgen. Dies geschieht unter Adresse/Vertrieb/Leergutart. Hier können Sie entscheiden, ob das Leergut berechnet oder nur statistisch mit geschrieben werden soll.


Wollen Sie einen Leergutartikel auch bestandsmäßig führen, muß dieser zusätzlich im Artikelstamm angelegt und den jeweiligen Verkaufsartikeln in deren Verkaufsstücklisten mengenmäßig zugeordnet werden. Handelt es dabei um eine Mehrwegverpackung (nur Kuki oder Steige) ist das entsprechende Kennzeichen zu setzen. Dieses Kennzeichen ist bei der Bestandsführung von elementarer Bedeutung. 


Mehrwegflaschen (1 Ltr.) dürfen das Kennzeichen "Mehrwegverpackung" nicht erhalten!


Die Bestandsführung beim Leergut erfolgt folgendermaßen:


Einen Lagerzugang buchen Sie über eine Eingangsrechnung oder einen Wareneingang im Einkauf.

Die Lagerabgänge werden in der Regel bei der Flaschenabfüllung gebucht, mit Ausnahme der Mehrwegverpackungen (s.o.). Diese Artikel werden in ein "Verkaufslager" umgebucht und erst bei der Fakturierung vom Lager abgebucht. Sie werden daher im Verkaufsbeleg als eigene Position (Posten) aufgeführt.


Bei einer Leergutrücknahme wird die Anzahl  in einer "Belegabschlussmaske" eines Verkaufsbeleges händisch erfasst und das Leergut in das Standardlager zurückgebucht. Alternativ kann bei Leergutartikeln ein "Rücknahmelager" angegeben werden (z.B. Spüllager für 1 Ltr.-Flaschen).  Die Buchung erfolgt dann auf dieses Lager.