Eine Gutschrift oder Rechnungskorrektur bekommt ein Kunde, wenn bereits eine Rechnung an den Kunden existiert, diese aber fehlerhaft bezüglich der berechneten Menge oder des angegebenen Preises ist. Die Gutschrift dient also zur Korrektur dieser fehlerhaften Angaben. Sie hat dadurch in der Regel immer einen Bezug zu einer Rechnung. Allerdings kann eine Gutschrift auch aus Kulanzgründen oder bei besonderen Ereignissen (Warenrücknahme) gewährt werden. In diesen Fällen entfällt der Bezug zu einem Vorgängerbeleg.


Die Buchungen in der Finanzbuchhaltung erfolgen nach denselben Regeln wie beim Buchen von Rechnungen. Es wird auf dieselben Konten gebucht, allerdings jeweils mit entgegengesetztem Vorzeichen.


Eine Gutschrift ist eine reine Finanzgutschrift - ohne Lagerbewegung (auch dann nicht, wenn ein Lagerartikel verwendet wird! ) Es erfolgt keine Lagerbestandskorrektur!