Die Bestellart gibt an auf welche Art und Weise ein Kunde seine Kaufabsicht bekundet hat. In der Regel wird ein Auftrag erteilt in welchem die vom Kunden bestellten Waren und Dienstleistungen aufgelistet sind. Die Angabe einer Bestellart in einem Verkaufsbeleg (Register "Zusatz/Bestellung) dient rein statistischen Auswertungen und ist kein Pflichteingabefeld.


Abb.1