Ein Steuersatz beziffert die Höhe der für ein Produkt gesetzlich geltenden Umsatzsteuer für den Bereich Verkauf bzw. Vorsteuer für den Bereich Einkauf in Prozent.
Jeder Steuersatzeintrag hat mehrere Eigenschaften wie:
- gültig von - bis
- die Zuordnung zum Steuertyp (z.B. Voller Steuersatz Inland)
- die Zuordnung zu den Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten (falls erforderlich)
- die Steuerart (z.B. Inland / EG mit ID, EG ohne ID, Ausland, Eigenverbrauch usw.)
- über die Spalte "Mandant Steuerart" können unterschiedliche Buchungen für Gewerbebetriebe und Landwirtschaftliche Betriebe (Pauschalbesteuerung) definiert werden.
- die Spalte "Fibu-MwStID" wird dann angesprochen, wenn bei der Übergabe von Ausgangs- oder Eingangsrechnungen in die Fibu ein Steuerschlüssel übergeben werden muss, was vom jeweils eingesetzten Fibuprogramm abhängig ist.
Im Falle einer Mehrwertsteuererhöhung wird der neue Steuersatz mit Gültigkeitsdatum angelegt und beim "alten" Satz das Endedatum gepflegt. Durch die Zuordnung des Steuersatzes zum Steuertyp (Voller Steuersatz Inland) erfolgt automatisch, aufgrund des Belegdatums, die korrekte Ermittlung des richtigen Steuersatzes. An den Artikeln oder Artikelgruppen muss somit im Falle einer MwSt-Erhöhung nichts geändert werden.
In landwirtschaftlichen Betrieben kann es vorkommen, dass sich Steuersätze für ein und denselben Artikel im Einkauf und Verkauf unterscheiden müssen. Jetzt wurde diese Möglichkeit geschaffen, indem ein weiterer Steuersatz angelegt und mit dem Kennzeichen "Einkauf" versehen wird (siehe Abb.2). Beim Einkauf wird dann der Steuersatz 15,23% (siehe Abb.2) und im Verkauf der Steuersatz 19% gezogen.
Abb.1
Abb.2